Rothböck Textilien GmbH
Rothböck Textilien GmbH

AUSZUG AUS DEN ALLGEMEINEN VERKAUFS-, REPARATUR-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER FIRMA ROTHBÖCK TEXTILIEN GMBH, FN 116619Z, A-5274 BURGKIRCHEN

Durch die Unterfertigung dieses Auftrages anerkennt der Besteller bzw. Käufer ausdrücklich nachstehende Verkaufs-, Reparatur-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Rothböck GmbH (in der Folge kurz „Firma Rothböck“ oder „wir“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftbedingungen, außer es wäre im Einzelfall eine gesonderte anders lautende schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen worden. Die Firma Rothböck ist nicht an andere Einkaufs- und Lieferbedingungen der Vertragspartner gebunden. Der Vertragspartner erklärt, von der Möglichkeit, diese Bedingungen unter WWW.WEBEREI-ROTHBOECK.AT nachzulesen, Gebrauch gemacht zu haben.

1) Geltungsbereich

Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen, auch wenn auf diese nicht ausdrücklich verwiesen wird. Durch die Auftragserteilung werden unsere AGB Vertragsbestandteil und vom Auftraggeber anerkannt. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Kunden im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zumeist Unternehmer.

2) Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages

Gegenstand des Vertrages sind Möbelstoffe. Die Warenspezifikation ist der Artikelbeschreibung zu entnehmen. Ein Auftrag und Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir eine schriftliche Auftragsbestätigung an den Kunden übersenden. Unser Stillschweigen gilt nicht als Zustimmung bzw. Annahme einer Bestellung. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Aufträge abzulehnen, insbesondre dann, wenn Rechnungen des Kunden uns gegenüber nicht bezahlt sind.

3) Unsicherheitseinrede / Zahlungsschwierigkeiten

Sollte sich im Zuge der Abwicklung des Vertrages ergeben, dass der Besteller bzw. Käufer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ist die Firma Rothböck berechtigt, die Unsicherheitseinrede zu erheben und eine Lieferung bzw. Leistung davon abhängig zu machen, dass der Käufer eine Bankgarantie einer österreichischen Bank über den vertraglich vereinbarten Wert der Lieferung/Leistung beibringt oder im Voraus ausreichende Akontozahlungen leistet.

4) Lieferpflichten, Lieferzeit, Gefahrenübergang

Unsere Lieferfristen sind stets unverbindlich. Sie setzen den normalen Zustand und normale Verhältnisse voraus. Bei nicht vorhersehbaren Lieferverzögerungen durch die Zulieferer (insbesondere Garnlieferanten) sind wir einseitig berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Dies gilt auch für den Fall höherer Gewalt, unvorhergesehener Streiks, Aussperrungen oder für alle Fälle, in denen Verzögerungen nicht auf ein Verschulden der Firma Rothböck zurückzuführen sind. In all diesen Fällen sind alle Ansprüche des Käufers auf Erfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen. Wir sind berechtigt die Bestellmenge bis zu 5% zu über- oder unterschreiten und diese zu fakturieren. Änderungen in der Materialzusammensetzung und kleine Farbabweichungen sowie technisch bedingte Designänderungen behalten wir uns vor. Die Lieferung durch die Firma Rothböck ist erfüllt, wenn die Waren dem Transporteur übergeben wurden oder selbst vom Käufer vom Auslieferungslager übernommen wurden. Die Versendung der Ware erfolgt an die vom Käufer bzw. Besteller angegebene Anschrift. Die Wahl von Versandart und Versandweg bleibt uns vorbehalten. Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise. Der Gefahrenübergang an den Käufer findet ab Werk statt.

5) Rücktritt, Stornogebühr

Bestellungen können vom Käufer nur mit Zustimmung der Firma Rothböck rückgängig gemacht werden. Für den Fall eines Rücktrittes ist der Käufer verpflichtet, der Firma Rothböck fünfzehn Prozent der Auftragssumme als Stornogebühr zu bezahlen. Diese Stornogebühr unterliegt nicht der richterlichen Mäßigung. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt der Firma Rothböck ausdrücklich vorbehalten.

6) Preise und Preisfestsetzung

Unsere Preise verstehen sich, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, netto ab unserem Lager in Burgkirchen. Die vereinbarten Preise sind aufgrund der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Einkaufspreise der Firma Rothböck kalkuliert. Ein Irrtum bleibt vorbehalten, wenn er sofort aufgeklärt wird. Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten und vom Kunden gesondert zu bezahlen. Express- und Luftfrachtzuschläge werden von uns gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur über Auftrag und auf Rechnung des Kunden bzw. Bestellers abgeschlossen. Die Entsorgung der Verpackung hat der Käufer durchzuführen.

7) Zahlungsbedingungen / Verzugszinsen

Zahlungen wirken nur dann schuldbefreiend, wenn sie entweder bar an uns geleistet wurden, oder auf einem unserer bekanntgegebenen Konten fristgerecht eingelangt sind. Alle Zahlungen haben spesenfrei und ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten Unternehmerzinsen als vereinbart.

8) Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenleistungen bleibt die gelieferte Ware im alleinigen und ausschließlichen Eigentum der Firma Rothböck und darf nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte weiter veräußert werden. Bei qualifiziertem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, auch ohne gerichtliches Urteil vom Eigentumsvorbehalt selbständig Gebrauch zu machen und die nicht bezahlten Waren beim Käufer abzuholen.

9) Mängelrügen, Transportschäden

Allfällige Mängelrügen sind vom Käufer ohne unnötigen Aufschub schriftlich bei der Firma Rothböck geltend zu machen. Falls binnen acht Tagen nach Annahme bzw. Übernahme der Waren keine schriftliche Beanstandung bei uns einlangt, gelten alle Waren als vom Käufer bzw. Besteller angenommen. Wir übernehmen keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie für Mängel, die durch unsachgemäße Abnutzung der Ware entstehen. Nach Ablauf dieser Frist werden Mängelrügen nicht mehr anerkannt. Nach Zuschnitt oder Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung von Mängeln ausgeschlossen. Geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Farbe, der Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs der Ware sind vom Käufer / Besteller  zu dulden.

10) Gewährleistung und Garantie

Es ist Aufgabe des Kunden, die Brauchbarkeit unserer Produkte auf Ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke zu prüfen. Unsere Beratung, gleichgültig in Wort oder Schrift, ist unverbindlich und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung und für den beabsichtigten Zweck. Schadenersatzansprüche aus diesem Titel sind ausgeschlossen. Bei Nachlieferungen übernehmen wir für die Farbtongleichheit mit der Erstlieferung keine Gewähr. Die Firma Rothböck leistet dem Käufer bzw. Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die Funktionalität der verkauften Waren. Gewährleistungsansprüche können von uns nur dann anerkannt werden, wenn diese vom Käufer sofort nach Feststellung des Mangels umfassend schriftlich gerügt wurden. Jedweder Gewährleistungs- oder Garantieanspruch erlischt, wenn der Käufer die Vorschriften über die Behandlung oder Benutzung der gelieferten Waren nicht befolgt. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Fehler, die nachweislich bereits vor dem Gefahrenübergang bestanden haben. Gewährleistungsansprüche des Käufers sind nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ware beschränkt. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder Ersatzlieferungen fehlgeschlagen sind, kann der Käufer Wandlung oder Preisminderung verlangen. Von uns als schadhaft erkannte und ausgetauschte Waren werden unser Eigentum. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer nach Verständigung die notwendige Gelegenheit und Zeit einzuräumen, widrigenfalls wir von der Gewährleistung befreit sind. Im Falle des Wiederverkaufes unserer Waren innerhalb der Garantie- bzw. Gewährleistungsfrist erlischt unsere Garantieverpflichtung. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen vereinbarten (Zahlungs-)Verpflichtungen. Die Garantiefrist beträgt ein Jahr. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre. Eine Haftung unsererseits für Mangelfolgeschäden aus dem Titel des  Schadenersatzes ist ausgeschlossen.

11) Produkthaftung

Der Käufer verpflichtet sich, alle ihm übergebenen Betriebsanleitungen und Sicherheitsbestimmungen genauest zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass bei Nichtbeachtung oder Zuwiderhandeln gegen irgendwelche Sicherheitsvorschriften die Haftung der Firma Rothböck nach dem PHG erlischt.

12) Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort aus diesem Vertrag heraus, auch für Zahlungen, ist ausschließlich A-5274 Burgkirchen. Für den Fall von Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag heraus oder dessen Anbahnung heraus wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart. Dies gilt auch für allfällige Schadenersatzansprüche der Firma Rothböck gegen den Käufer. Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag heraus oder dessen Anbahnung bzw. Zustandekommen eines Vertrages sowie vertraglicher Nebenpflichten, wird gemäß Artikel 23 EuGVVO das sachlich zuständige Bezirksgericht A-5280 Braunau am Inn oder A-4910 Ried vereinbart. Diese Zuständigkeitsvereinbarung gilt auch für Kunden außerhalb des Geltungsbereiches des EuGVVO.

13) Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Vertragsabwicklung an unsere Vertragspartner weitergegeben.

14) Salvatorische Klausel, Nebenabreden

Sollten einzelne Bestimmungen dieser hiermit vereinbarten Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Teil vollinhaltlich aufrecht. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen, zusätzliche Leistungen oder Verbindlichkeiten wurden nicht vereinbart. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt sind, haben keine Gültigkeit.

AGB-ROTHBÖCK, FN 116619z